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Elektronische Baugesuche

Plattform «eBaugesucheZH»

Über die Plattform «eBaugesucheZH» können Gesuchstellende ihre Bauprojekte elektronisch erfassen und ohne zusätzliche Papierdokumente einreichen. Der anschliessende Prüf- und Bewilligungsprozess durch die Behörden wird ebenfalls über die Plattform abgewickelt. Alle Beteiligten – die gesuchstellende Person, die zuständige Stadt bzw. Gemeinde, zugriffsberechtigte Dritte und die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen – sind über «eBaugesucheZH» vernetzt und kommunizieren über die Plattform miteinander. Dies ermöglicht einen einfachen, effizienten und transparenten Daten- und Informationsaustausch. 

Dreijährige Übergangsfrist ab 1. April 2024

Mit der Inkraftsetzung der neuen Gesetzgebung am 1. April 2024 haben die Städte und Gemeinden drei Jahre Zeit, um sich an die Plattform «eBaugesucheZH» anzubinden und die Voraussetzungen für den volldigitalen Baubewilligungsprozess zu schaffen. Nach Ablauf dieser Frist sind Baugesuche auf Papier im Kanton Zürich gesetzlich nicht mehr zulässig und sämtliche Baugesuche müssen über die Plattform eingereicht werden.