Navigieren in Dietlikon

Beschlüsse des Gemeinderates

Der Gemeinderat Dietlikon hat am 28.05.2024 (GRB 71) folgende Beschlüsse gefasst: 1. Festsetzung des Projekts für die Sanierung der Industriestrasse (Teil West), Abschnitt Neue Winterthurerstrasse bis Dübendorferstrasse 2. Genehmigung eines Kredits von Fr. 4'790'000.- (davon Fr. 4'445'000.- als gebundene Ausgabe und Fr. 345'000.- als neue Ausgabe) für die Bauausführung 3. Genehmigung eines Nachtragskredits zulasten der gemeinderätlichen Kreditkompetenz von Fr. 90'360.- für im Budget 2024 und im Finanzplan 2025 nicht enthaltene Mehrkosten bei den neuen Ausgaben

Sanierung Industriestrasse (Teil West) - Projektfestsetzung und Kreditgenehmigung

Der Gemeinderat Dietlikon hat am 28.05.5024 (GRB 71) folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Festsetzung des Projekts für die Sanierung der Industriestrasse (Teil West), Abschnitt Neue Winterthurerstrasse bis Dübendorferstrasse
  2. Genehmigung eines Kredits von Fr. 4'790'000.- (davon Fr. 4'445'000.- als gebundene Ausgabe und Fr. 345'000.- als neue Ausgabe) für die Bauausführung
  3. Genehmigung eines Nachtragskredits zulasten der gemeinderätlichen Kreditkompetenz von Fr. 90'360.- für im Budget 2024 und im Finanzplan 2025 nicht enthaltene Mehrkosten bei den neuen Ausgaben
Rechtsmittel:

Gegen Ziffer 1 (Projektfestsetzung) kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gegen Ziffer 2 (Gebundenerklärung der Ausgaben) und Ziffer 3 (Nachtragskredit für Mehrkosten) kann gestützt auf § 11 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte beim Bezirksrat Bülach Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Der Beschluss sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung, Schalter Gemeindewerke, Hofwiesenstr. 32, 8305 Dietlikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Sie werden zudem auf der Homepage der Gemeinde publiziert.

zum Beschluss
zu den Projektunterlagen