Die Mitarbeitenden der Gemeinde sind bei der BVK (Pensionskasse des Kantons Zürich) versichert. Als grösste Pensionskasse der Schweiz sieht es die BVK als ihre Aufgabe, den Versicherten und angeschlossenen Arbeitgebern flexible und innovative Lösungen anzubieten, damit sie mit Zuversicht in die Zukunft blicken können. Die Leistungen der BVK gehen deutlich über das gesetzliche Minimum hinaus.
Aufgenommen werden alle Mitarbeitenden, deren Jahreslohn CHF 14'700.– übersteigt (Stand 01.01.2024). Der BVK-Sparbeitrag wird zu 60% von der Gemeinde und zu 40% von den Mitarbeitenden finanziert. Das Pensionsalter liegt bei 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem 60. Altersjahr möglich.
Die Versicherten können zwischen drei Sparbeitragsvarianten wählen (Basis, Standard und Top). Standardmässig sind alle Versicherten der Variante "Standard" zugeteilt. Mit der Beitragsvariante «Basis» zahlen Sie 2 Prozentpunkte weniger ein als mit der Variante «Standard». Mit der Beitragsvariante «Top» zahlen Sie 2 Prozentpunkte mehr ein als mit der Variante «Standard».
Mehr zur BVK unter www.bvk.ch.
Die Mitarbeitenden der Gemeinde werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Kosten der Gemeinde gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eine UVG-Ergänzungsversicherung, welche überdurchschnittliche Leistungen erbringt.
|
100 % |
anschliessend 80 % |
im ersten Dienstjahr |
3 Monate |
21 Monate |
im zweiten Dienstjahr |
6 Monate |
18 Monate |
ab dem dritten Dienstjahr |
längstens 12 Monate |
12 Monate |