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Im Zusammenhang mit der neuen Gemeindeordnung, welche am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, wurde die bisherige Rechnungsprüfungskommission (RPK) in eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) umgewandelt. Diese Änderung hat zur Folge, dass der Gemeinderat mit einem Geschäftsbericht Rechenschaft über die wichtigsten Entwicklungen und Geschäfte des vergangenen Jahres ablegen muss. Der Geschäftsbericht muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres von der Gemeindeversammlung genehmigt werden (§ 134 Gemeindegesetz).
Der Geschäftsbericht ist wie folgt aufgebaut:
Der Gemeinderat hat sich bewusst für eine möglichst einfache und übersichtliche Variante des Geschäftsberichtes entschieden. Zudem wird die Bevölkerung im Rahmen der Verhandlungsberichte regelmässig über die Beschlüsse der Behörde informiert.
Die Geschäftsberichte werden nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung veröffentlicht.